“Die weitere Bearbeitung der von IKEA eingereichten Bauvoranfrage und die Bearbeitung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für den beabsichtigten Bau unterliegen somit ab sofort dieser Sperrwirkung.”
Es ist ein kleiner Achtungserfolg, dass die Gegner der geplanten Ansiedlung eines IKEA Altona den Bauvorantrag stoppen konnten, bevor er zuende bearbeitet worden war. Anders gedacht, war das anscheinend schon vom Altonaer Bezirk.
Wie Altona.info meldet, darf “nach der Abgabe von einem Drittel der für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens erforderlichen Unterschriften (ca. 1.850 gültige Unterschriften) darf für mindestens drei Monate – hier bis zum 29. Dezember 2009 – nach § 32 des Bezirksverwaltungsgesetzes eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden”.
Eine der Unterschriften war von mir, abgegeben vor unserem Wahllokal, zusammen mit mehreren meiner Nachbarn. Die übrigens alle, wie ich, nicht gegen IKEA sind, sondern sich gegen die Art und Weise wehren, wie der Bezirk und IKEA uns Bürgern keine Wahl lassen, als dagegen zu sein. Feiglinge, allesamt.
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