Unter dem etwas sperrigen Begriff “Politik der Bundesregierung für digitale Information und Kommunikation – Strategische Handlungsfelder” finden sich in der Dokumentation des BMWI zum Aktionsprogramm iD2010 zwei, die sich meiner Ansicht nach in einer immanenten und permanenten Konfliktsituation befinden: “B.I.4 Schutz geistigen Eigentums zukunftsgerecht sichern” und “B.II.4 Kulturgut über das Internet für jedermann erschließen”, was in seiner Konsequenz auch kostenfreies DSL für “Hartz IV”-Empfänger heißt.
Bemerkenswert und vielleicht ein wenig entlarvend, dass im Bereich Sicherheit kein Wort über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder die daraus resultierenden Herausforderungen in Sachen Persönlichkeitsschutz verloren wird. Nur in einem solchen politischen Klima kann so etwas, wie die Telekom-Spitzelaffäre gedeihen.
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