„Gleitender Sorgfaltsmaßstab” das ist keine Schweinerei aus Flensburg, sondern die heraninterpretierte Erklärung, weswegen man an Hamburger Gerichten das mit der Forenhaftung mal so und mal so auslegen möchte. Ein Gleitmittel für Rechtssicherheit sieht anders aus.
Es besteht (somit) ein „gleitender Sorgfaltsmaßstab” mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten: Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers demnach an dem einen Ende des Spektrums bis hin zu einer Dauer- und Vorabkontrollpflicht anwachsen.
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