fussball-lebt: Kartellamt we love you

Als besonders rebellisch hat sich das Kartellamt nicht hervorgetan und doch könnte sich hinter dem etwas sperrigen Verwaltungsbegriff “angemessene Verbraucherbeteiligung” die große Rettung für das “Kulturgut Fußball” im deutschen Fernsehen verbergen.

Zumindest, wenn man die energische Reaktion von DFL und DFB sich anschaut, kommt Bewegung in die Diskussion, ob und wieviel öffentliche, also frei zugängliche Übertragung das deutsche Fernsehen ausstrahlen muss, damit von einer “angemessene Verbraucherbeteiligung” die Rede sein kann.

Da sind wir mittendrin in der Diskussion, wem denn der Fußball gehört und wissen einen mächtigen Verbündeten an unserer Seite. Willkommen liebes Kartellamt, “zeigs ihnen”!

Die gebündelte Vermarktung der Übertragungsrechte („Zentralvermarktung“) stellt eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar, die nach deutschem und europäischem Kartellrecht unter das Kartellverbot fällt. Sie ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die angemessene Beteiligung des Verbrauchers an den durch die Zentralvermarktung entstehenden Vorteilen gewährleistet ist.

… auf deutsch: alle Menschen in Deutschland müssen Fußball sehen können, ohne zu bezahlen. Zumindest als Zusammenfassung.

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