Bitte nicht rechtfertigen
“In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.”
… schreibt das Bundesverfassungsgericht. Quelle: Lawblog, via IIJI, dessen Ausführungen zu den Medienberichterstattungen ich mich vollumfönglich anschliessen kann.
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Vom Tuesday, June 12th, 2007 um 15:17 zum Thema reine machtkritik.
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